BGH zu rechtswidriger Überstellungshaft: Mehrere Asylanträge sind keine ausdrückliche Fluchtankündigung
TL;DR
KI-generiert
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass mehrfache Asylanträge in verschiedenen EU-Ländern keine ausdrückliche Ankündigung zur Flucht darstellen. Die Haft eines staatenlosen Mannes vom 7. Mai bis 6. Juni 2023 wurde daher als rechtswidrig eingestuft, da keine klare Fluchtgefahr nachgewiesen wurde.
Quelle: lto.de
Diskussion
Anmelden, um mitzudiskutieren.
Noch keine Kommentare. Mach den Anfang!