BGH stärkt Anwälte bei beA-Ausfall: Wenn das Ersatzfax zur Stolperfalle wird
TL;DR
KI-generiert
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Anwälte bei Ausfällen des digitalen Anwaltspostfachs (beA) nicht zwingend auf ungewohnte Ersatzübermittlungswege wie Computerfax zurückgreifen müssen, wenn dies unzumutbar ist. Ein Fehler bei einem solchen Versuch darf einem Mandanten nicht angelastet werden, wenn der Anwalt die technische Unmöglichkeit glaubhaft machen kann.
Quelle: heise.de
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