BGH zur Street Art in Wuppertal: WEG durfte Anbringung eines Fassadengemäldes beschließen
TL;DR
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mehrheitlich beschließen kann, ein Street-Art-Gemälde auf einer Hochhausfassade anzubringen. Eine solche Maßnahme stellt keine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage dar und erfordert künstlerische Freiräume bei der konkreten Ausgestaltung.
Quelle: lto.de
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