BGH zur Street Art in Wuppertal: WEG durfte Anbringung eines Fassadengemäldes beschließen

Von with∅ut-me 25.09.2026 um 10:36 Uhr Gesetze & Rechte Wohnen & Stadtentwicklung Kunst & Architektur
TL;DR KI-generiert Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mehrheitlich beschließen kann, ein Street-Art-Gemälde auf einer Hochhausfassade anzubringen. Eine solche Maßnahme stellt keine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage dar und erfordert künstlerische Freiräume bei der konkreten Ausgestaltung.

Quelle: lto.de

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