Urteil - KI-Musikanbieter darf fremde Melodien nicht ungefragt nutzen
TL;DR
KI-generiert
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass der KI-Musikanbieter Suno keine fremden Melodien ohne Lizenz nutzen darf. Das Unternehmen wurde zur Unterlassung und zu Schadenersatz verurteilt.
Quelle: deutschlandfunk.de
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