LSG Baden-Württemberg: Russin, die sich als Deutsche fühlt, bekommt keine Grundsicherung
TL;DR
KI-generiert
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied, dass eine Frau, die sich als Deutsche fühlt, aber russische Staatsangehörige ist und kein gültiges Aufenthaltsrecht besitzt, keine Grundsicherungsleistungen nach SGB II erhält. Sie hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Quelle: lto.de
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