EU-Verbraucherrecht - Seit heute zwei Jahre lang Anspruch auf kostenlose Reparatur
TL;DR
KI-generiert
Seit dem 27.09.2026 haben Verbraucher in der EU Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz von Konsumgütern für mindestens zwei Jahre. Hersteller müssen dies mit einem Gewährleistungs-Label kennzeichnen.
Quelle: deutschlandfunk.de
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