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EuGH stärkt Verbraucherrechte: Vodafones AGB erlauben keine einseitigen Preiserhöhungen

Von withut-me 14.09.2026 um 09:46 Uhr Verbraucherschutz Gesetze & Rechte IT & Internet
TL;DR KI-generiert Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Telekommunikationsanbieter laufende Verträge nicht einseitig ändern dürfen. Dies stärkt die Rechte von Millionen Vodafone-Kunden und hat Auswirkungen auf eine laufende Sammelklage wegen einer Preiserhöhung um 5 Euro pro Monat.

Quelle: golem.de

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