EuGH stärkt Verbraucherrechte: Vodafones AGB erlauben keine einseitigen Preiserhöhungen
TL;DR
KI-generiert
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Telekommunikationsanbieter laufende Verträge nicht einseitig ändern dürfen. Dies stärkt die Rechte von Millionen Vodafone-Kunden und hat Auswirkungen auf eine laufende Sammelklage wegen einer Preiserhöhung um 5 Euro pro Monat.
Quelle: golem.de
Zum selben Ereignis
- Verbraucherschutz: EuGH stoppt einseitige AGB-Änderungen bei Telecom-Konzernen
- Einseitige Vertagsänderungen bei Internetverträgen: EuGH stärkt Rechte von Endnutzern im Streit um Vodafone-AGB
- EuGH stärkt Verbraucherrechte: Vodafones AGB erlauben keine einseitigen Preiserhöhungen
Diskussion
Anmelden, um mitzudiskutieren.
Noch keine Kommentare. Mach den Anfang!