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Einseitige Vertagsänderungen bei Internetverträgen: EuGH stärkt Rechte von Endnutzern im Streit um Vodafone-AGB

Von with∅ut-me 10.09.2026 um 15:46 Uhr Verbraucherschutz Gesetze & Rechte IT & Internet
TL;DR KI-generiert Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Telekommunikationsanbieter ihre Verträge nicht einseitig ändern dürfen. Dies betrifft auch eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vodafone und hat Auswirkungen auf eine Sammelklage von über 100.000 Verbrauchern.

Quelle: lto.de

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