BFH: Eltern können Beiträge an Förderverein als Schulgeld absetzen
TL;DR
KI-generiert
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Eltern Beiträge an Fördervereine einer Privatschule unter bestimmten Umständen als Schulgeld steuerlich absetzen können. Entscheidend ist, ob die Gelder tatsächlich zur Finanzierung des normalen Schulbetriebs verwendet werden.
Quelle: lto.de
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