BGH zum sächsischen "Munitionsskandal": 7.000 Schuss Dienstmunition als "Bezahlung" fürs Schießtraining
TL;DR
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil im sächsischen Munitionsskandal teilweise aufgehoben. Die Übergabe von 7.000 Schuss Dienstmunition als Bezahlung für ein privates Schießtraining wurde vom BGH als nicht dienstlich eingestuft. Eine erneute Verhandlung des waffenstrafrechtlichen Teils wurde angeordnet.
Quelle: lto.de
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