LG Schwerin zum sächsischen "Munitionsskandal": Schießplatzbesitzer muss fast 6.000 Euro Strafe zahlen
TL;DR
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Ein Betreiber eines privaten Schießplatzes wurde vom Landgericht Schwerin zu einer Geldstrafe von 5.940 Euro verurteilt. Er hatte Dienstmunition als Bezahlung für Schießtrainings angenommen und wurde wegen Anstiftung zur veruntreuenden Unterschlagung und Bestechung schuldig gesprochen.
Quelle: lto.de
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