VG Aachen auf Klage eines Bundeswehr-Bediensteten: Fußschmerzen nach zwölf-Kilometer-Marsch sind kein Dienstunfall
TL;DR
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Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Klage eines Bundeswehr-Bediensteten abgewiesen, der Fußschmerzen nach einem zwölf Kilometer langen Marsch als Dienstunfall anerkennen lassen wollte. Das Gericht begründete dies mit einer bestehenden Vorschädigung des Fußes, die als wesentliche Ursache für die Schmerzen angesehen wurde.
Quelle: lto.de
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