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Zum Nord-Stream-Prozess: „Im Krieg dürfen zivile Objekte nicht angegriffen werden“

Von with∅ut-me 13.10.2026 um 17:56 Uhr Parlament & Gesetze Kriege & Militär Gerichtsprozesse
TL;DR KI-generiert Ein Prozess gegen einen Ukrainer wegen der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines beginnt in Hamburg. Ihm wird ein Kriegsverbrechen vorgeworfen, da zivile Objekte auch im Krieg nicht angegriffen werden dürfen, wie der Bundesgerichtshof entschied.

Quelle: taz.de

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