BAG zu Annahmeverzugslohn: Arbeitgeber muss nicht alles über Bewerbungen wissen

Von withut-me 28.08.2026 um 09:39 Uhr Arbeit & Beruf Gesetze & Rechte
TL;DR KI-generiert Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Arbeitgeber nach einer unwirksamen Kündigung Auskunft über erhaltene Vermittlungsvorschläge verlangen dürfen. Details zu Bewerbungen und deren Ergebnissen müssen Arbeitnehmer jedoch nicht preisgeben.

Quelle: lto.de

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