BAG zu Annahmeverzugslohn: Arbeitgeber muss nicht alles über Bewerbungen wissen
TL;DR
KI-generiert
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Arbeitgeber nach einer unwirksamen Kündigung Auskunft über erhaltene Vermittlungsvorschläge verlangen dürfen. Details zu Bewerbungen und deren Ergebnissen müssen Arbeitnehmer jedoch nicht preisgeben.
Quelle: lto.de
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