BVerwG zu Europäischen Schulen: Umrechnung von Abiturnoten in NRW ist rechtmäßig
TL;DR
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Umrechnung von Abiturnoten Europäischer Schulen in das deutsche Notensystem durch Nordrhein-Westfalen für rechtmäßig erklärt. Die seit 2021 geltende Methode, die sich an Richtlinien der Kultusministerkonferenz orientiert, wurde bestätigt.
Quelle: lto.de
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