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BGH entscheidet nach EuGH-Urteil: Datenschutzgrundverordnung regelt Unterlassungsansprüche nicht abschließend

Von with∅ut-me 15.09.2026 um 13:56 Uhr Gesetze & Rechte IT & Internet
TL;DR KI-generiert Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Unterlassungsansprüche bezüglich personenbezogener Daten nicht abschließend regelt. Klagen auf Unterlassung der Datenübermittlung sind daher auch nach nationalem Recht möglich, auch wenn ein Anspruch nach DSGVO verneint wird.

Quelle: lto.de

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