BGH entscheidet nach EuGH-Urteil: Datenschutzgrundverordnung regelt Unterlassungsansprüche nicht abschließend
TL;DR
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Unterlassungsansprüche bezüglich personenbezogener Daten nicht abschließend regelt. Klagen auf Unterlassung der Datenübermittlung sind daher auch nach nationalem Recht möglich, auch wenn ein Anspruch nach DSGVO verneint wird.
Quelle: lto.de
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