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BGH zu fehlerhafter Ersatzeinreichung nach beA-Störung: Faxen muss nicht gelernt sein

Von with∅ut-me 07.09.2026 um 14:46 Uhr Gerichtsprozesse Gesetze & Rechte IT & Internet
TL;DR KI-generiert Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein fehlerhafter Versuch, eine Berufungsbegründung per Fax einzureichen, nicht automatisch den Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ausschließt. Ein Anwalt hatte versucht, nach einer Störung des elektronischen Anwaltspostfachs (beA) per Computerfax zu übermitteln, was jedoch formale Mängel aufwies.

Quelle: lto.de

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