Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Die Übernahme fremder Flensburg-Punkte bleibt verboten
TL;DR
KI-generiert
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Übernahme von Flensburg-Punkten nicht zur Entscheidung angenommen. Eine solche Praxis, bei der Verkehrsverstöße auf andere Personen geschoben werden, bleibt somit weiterhin als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro sanktioniert.
Quelle: lto.de
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