OLG Rostock zu Kreuzfahrt-Reisebedingungen: Umbuchen und Stornogeführ verlangen können geht zu weit

Von withut-me 07.09.2026 um 12:26 Uhr Verbraucherschutz Gesetze & Rechte
TL;DR KI-generiert Das OLG Rostock hat entschieden, dass Aida Cruises bestimmte Klauseln in seinen Reisebedingungen nicht mehr verwenden darf. Dazu gehören eine Stornogebühr von 80 Prozent bei Teilstornierung in Mehrbettkabinen und die Verpflichtung für Reisende, Quarantänekosten selbst zu tragen.

Quelle: lto.de

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