OVG Berlin-Brandenburg ändert Entscheidung des VG: Verfassungsschutz darf "Jüdische Stimme" als "gesichert extremistisch" bezeichnen

Von withut-me 22.09.2026 um 10:26 Uhr Radikalismus & Staatsschutz Gesetze & Rechte Medien & Presse
TL;DR KI-generiert Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Verfassungsschutz den Verein "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP e.V. Deutschland" vorläufig weiterhin als "gesichert extremistisch" bezeichnen darf. Dies ist eine Abänderung einer früheren Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin.

Quelle: lto.de

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