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Urteil zum Heizungsgesetz: Zack-Zack-Gesetzgebung ist erlaubt

Von withut-me 23.07.2026 um 14:14 Uhr Parlament & Gesetze Gerichtsprozesse
TL;DR KI-generiert Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es kein Tempolimit für Gesetzgebungsverfahren gibt. Die Gesetzgebung darf somit zügig erfolgen.

Quelle: taz.de

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