Urteil - Stromklausel in Mietverträgen von Vonovia-Töchtern nicht rechtens
TL;DR
KI-generiert
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Stromklauseln in Mietverträgen von Vonovia-Tochtergesellschaften unwirksam sind. Mieter sind somit nicht mehr an einen bestimmten Stromanbieter gebunden und können ihren Lieferanten frei wählen.
Quelle: deutschlandfunk.de
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