Urheberrecht - BGH erlaubt Weiterleitung von TV im Seniorenheim
TL;DR
KI-generiert
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Weiterleitung von TV- und Hörfunksignalen in Seniorenheimen keine Urheberrechte verletzt. Die Gerichte sehen darin keine Schaffung eines neuen Publikums, sondern eine Erweiterung des privaten Raums der Bewohner.
Quelle: deutschlandfunk.de
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