Urheberrecht - BGH erlaubt Weiterleitung von TV im Seniorenheim

Von withut-me 03.09.2026 um 10:46 Uhr Gesetze & Rechte Senioren & Rente Medien & Presse
TL;DR KI-generiert Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Weiterleitung von TV- und Hörfunksignalen in Seniorenheimen keine Urheberrechte verletzt. Die Gerichte sehen darin keine Schaffung eines neuen Publikums, sondern eine Erweiterung des privaten Raums der Bewohner.

Quelle: deutschlandfunk.de

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