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Urteil - Stromklausel in Mietverträgen von Vonovia-Töchtern nicht rechtens

Von withut-me 10.09.2026 um 09:26 Uhr Immobilien Verbraucherschutz Gesetze & Rechte
TL;DR KI-generiert Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Stromklauseln in Mietverträgen von Vonovia-Tochtergesellschaften unwirksam sind. Mieter sind somit nicht mehr an einen bestimmten Stromanbieter gebunden und können ihren Lieferanten frei wählen.

Quelle: deutschlandfunk.de

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