FG Baden-Württemberg zur doppelten Haushaltsführung: Ein Wohnmobil ist keine Zweitwohnung

Von withut-me 07.09.2026 um 14:36 Uhr Arbeit & Beruf Steuern & Abgaben Gesetze & Rechte
TL;DR KI-generiert Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass ein Wohnmobil nicht als Zweitwohnung für die steuerliche doppelte Haushaltsführung anerkannt wird. Ein Arbeitnehmer kann die Kosten dafür nicht als Werbungskosten absetzen, da es keine dauerhafte, selbstständige Unterkunft am Tätigkeitsort darstellt.

Quelle: lto.de

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