TL;DRAn allen 5.400 Bahnhöfen der Deutschen Bahn soll bis zum 15. Oktober ein Alkoholkonsumverbot gelten. Ausnahmen sind für Bars und Restaurants auf den Bahnhöfen vorgesehen.
TL;DRDas deutsche KI-Startup Black Forest Labs testet seine ersten Modelle für physische KI mit Flux 3 und Flux-mimic. Diese Entwicklung markiert den Einstieg des Unternehmens in den Bereich der Robotik.
TL;DRDer Deutsche Städtetag fordert den Warenhauskonzern Galeria auf, Kommunen in Gespräche über die Zukunft bedrohter Filialen einzubeziehen. Dies betrifft die Mitsprache der Städte bei der Entscheidungsfindung.
TL;DREin Regionalflugzeug mit hybrid-elektrischem Triebwerk der NASA hat eine Flughöhe von 30.000 Fuß erreicht. Dies entspricht der Flughöhe konventioneller Verkehrsflugzeuge.
TL;DRDie Bundesregierung wird aufgefordert, den Zugang zu Schwimmbädern für alle zu ermöglichen, da ein bezahlbares Schwimmbad Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sei. Die gestiegenen Preise für Schwimmbäder werden als problematisch dargestellt.
TL;DRIn Chiasso müssen Hundehalter zukünftig nicht nur den Kot, sondern auch den Urin ihrer Hunde beim Gassigehen entfernen. Dafür ist eine Wasserflasche als Utensil vorgesehen.
TL;DRDas Unternehmen Anduril hat ein unbemanntes Kipprotor-Fluggerät namens Thunder vorgestellt. Dieses autonome Fluggerät soll zukünftig im Tiefflug gemeinsam mit bemannten Kampfhubschraubern operieren können.
TL;DRDie Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe äußert Bedenken gegenüber einem geplanten Alkoholverbot an Bahnhöfen, da sie negative Folgen für suchtkranke Obdachlose befürchtet. Die Linke äußert zudem Kritik an einer Zunahme von Verboten und Kontrollen.
TL;DRDer Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Streeck, unterstützt die Pläne der Deutschen Bahn für ein Alkoholverbot an Bahnhöfen. Er begründet seine Haltung damit, dass ein reduzierter Alkoholkonsum an diesen Orten das Sicherheitsgefühl verbessern könne.
TL;DRDie Deutsche Bahn plant ein generelles Alkoholverbot an Bahnhöfen, um das Gewaltaufkommen zu reduzieren. Vom Verbot ausgenommen bleiben weiterhin der Ausschank in Zügen sowie in Bahnhofsgastronomie.
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