OVG NRW: keine übliche Gehwegnutzung: Blumenkübel müssen weg
TL;DR
KI-generiert
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass Blumenkübel, die einen Gehweg verengen, entfernt werden müssen, da sie keine übliche Nutzung darstellen. Eine Anwohnerin in Mülheim an der Ruhr durfte ihre rund 50 Zentimeter breiten Kübel nach 20 Jahren nicht mehr aufstellen.
Quelle: lto.de
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