TL;DREine Gruppe von US-Senatoren plant ein Verkaufsverbot für vernetzte Autos von Herstellern mit chinesischen Anteilseignern. Dies könnte potenziell auch Mercedes-Benz betreffen.
TL;DRIn Chiasso müssen Hundehalter zukünftig nicht nur den Kot, sondern auch den Urin ihrer Hunde beim Gassigehen entfernen. Dafür ist eine Wasserflasche als Utensil vorgesehen.
TL;DRFührungsfiguren des "Königreichs Deutschland" wurden vom Generalbundesanwalt angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, darauf hingearbeitet zu haben, das System der Bundesrepublik Deutschland zu ersetzen.
TL;DRDie USA erlaubten Venezuela, die Rechtsverteidigungskosten für Nicolás Maduro und seine Frau zu übernehmen, was aufgrund geltender Sanktionen zuvor nicht möglich war. Ein neuer Gerichtstermin im Prozess gegen Nicolás Maduro ist angesetzt.
TL;DRDas französische Parlament hat sich auf ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige geeinigt. Laut einem Kommentar des Autors wird dies die digitale Welt für junge Menschen nicht sicherer machen, sondern den Weg für ein Internet ebnen, das nur noch mit Ausweiskontrolle zugänglich ist.
TL;DRDie Bundesregierung plant, den Geheimdiensten neue, beispiellose Befugnisse zu gewähren und gleichzeitig die Rechte der Betroffenen, unabhängige Aufsicht und Transparenzmöglichkeiten zu schwächen. Dies wird als unausgewogene und gefährliche Mischung für eine freiheitliche Demokratie beschrieben.
TL;DRKönig Charles III. hat den Bau der nach eigenen Angaben ersten Öko-Moschee Europas in Cambridge gewürdigt. Der Besuch diente dazu, das Gebäude als vorbildlich hervorzuheben.
TL;DRDie Bundesregierung stellt nun 6 Millionen Euro für ein Dokumentationszentrum zum NSU-Gedenken zur Verfügung. Zuvor war ein solches Projekt aufgrund von Kostenbedenken abgelehnt worden.
TL;DREin US-Berufungsgericht hat den Antrag von Präsident Biden abgelehnt, die Veröffentlichung von Tonaufnahmen zu seinen Memoiren zu verhindern. Die Entscheidung wurde jedoch bis zum 3. August ausgesetzt, um Biden Zeit für eine weitere Berufung zu geben.
TL;DREin neues Notgesetz gestattet den befristeten Einsatz der Pestizide Acetamiprid und Flupyradifuron unter bestimmten Bedingungen. Acetamiprid wird als schädlich für Bestäuber eingestuft, während Flupyradifuron über behandeltes Saatgut angewendet werden soll.