VG Düsseldorf zum Ausschluss durch die Schule: Autistischer Schüler darf mit auf Klassenfahrt
TL;DR
KI-generiert
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein neunjähriger Schüler mit Autismus und ADHS nicht von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden darf. Die Schule hatte ihn als Sicherheitsrisiko eingestuft, doch das Gericht sah darin eine unverhältnismäßige Maßnahme, da eine Eins-zu-eins-Betreuung organisiert wurde.
Quelle: lto.de
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