Hessischer Verwaltungsgerichtshof: Kein subsidiärer Schutz für jungen Afghanen
TL;DR
KI-generiert
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat entschieden, dass ein junger afghanischer Mann keinen subsidiären Schutzstatus erhält, da kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt in Afghanistan mehr bestehe. Ein Abschiebungsverbot wurde ebenfalls nicht festgestellt, da der Mann als jung, gesund und erwerbsfähig gilt und keine existenzielle Not zu erwarten sei.
Quelle: lto.de
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