LSG zu vorgetäuschten Vorversicherungszeiten: Selbstständiger durfte nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln
TL;DR
KI-generiert
Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein selbstständiger Tischler seine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verliert. Dies geschah, weil gefälschte Unterlagen über Vorversicherungszeiten im Ausland eingereicht wurden, um den Wechsel nach dem 55. Geburtstag zu ermöglichen.
Quelle: lto.de
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