KI-Verordnung der EU: KI-generierte Inhalte müssen teilweise gekennzeichnet werden
TL;DR
KI-generiert
Seit dem 2. August 2026 müssen KI-Systeme der EU Nutzern mitteilen, dass sie mit KI interagieren. KI-generierte oder bearbeitete Videos und Audiodateien sowie Deepfakes müssen gekennzeichnet werden, sofern keine menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle vorliegt. Die Bundesnetzagentur ist in Deutschland für die Beschwerdestelle zuständig.
Quelle: golem.de
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