BGH sieht nur Verstoß gegen Vereinsgesetz: IS-Propaganda in Deutschland kein Fall fürs StGB
TL;DR
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Verbreitung von IS-Propaganda in Deutschland nicht strafbar nach § 86 StGB ist, da der IS keine "unanfechtbar verbotene" Vereinigung darstellt. Verstöße gegen das Vereinsgesetz bleiben jedoch bestehen.
Quelle: lto.de
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