BGH zum Jugendstrafverfahren: Mama hat das letzte Wort
TL;DR
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Strafausspruch gegen einen 14-Jährigen aufgehoben, weil dessen Mutter als Erziehungsberechtigte nicht das letzte Wort vor Gericht erhielt. Der Schuldspruch bleibt bestehen, da der Jugendliche die Taten weitgehend gestand.
Quelle: lto.de
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