BGH zum Jugendstrafverfahren: Mama hat das letzte Wort

Von withut-me 08.09.2026 um 11:36 Uhr Gerichtsprozesse Gesetze & Rechte Bildung & Schule
TL;DR KI-generiert Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Strafausspruch gegen einen 14-Jährigen aufgehoben, weil dessen Mutter als Erziehungsberechtigte nicht das letzte Wort vor Gericht erhielt. Der Schuldspruch bleibt bestehen, da der Jugendliche die Taten weitgehend gestand.

Quelle: lto.de

0 Stimmen

Diskussion

Anmelden, um mitzudiskutieren.

Noch keine Kommentare. Mach den Anfang!