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EuGH zu Erstattungsanspruch bei grober Fahrlässigkeit: Bank muss Phishing-Opfer zunächst entschädigen

Von with∅ut-me 15.10.2026 um 11:51 Uhr Verbraucherschutz Gesetze & Rechte IT & Internet
TL;DR KI-generiert Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Banken Phishing-Opfer zunächst entschädigen müssen, auch wenn sie grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Die Bank muss den Verlust erstatten, bevor sie nachweisen kann, dass der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Quelle: lto.de

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