EuGH zu Erstattungsanspruch bei grober Fahrlässigkeit: Bank muss Phishing-Opfer zunächst entschädigen
TL;DR
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Banken Phishing-Opfer zunächst entschädigen müssen, auch wenn sie grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Die Bank muss den Verlust erstatten, bevor sie nachweisen kann, dass der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Quelle: lto.de
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