Wettbewerb im Fernverkehr - Gerichtsentscheid: Bahn muss doch nicht mehr Platz für Konkurrenten schaffen
TL;DR
KI-generiert
Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Anordnung der Bundesnetzagentur, wonach die DB InfraGo ein Viertel der Kapazitäten auf stark belasteten Strecken für Wettbewerber freigeben muss, für rechtswidrig erklärt. Das Gericht begründete dies mit fehlenden rechtlichen Verpflichtungen für solche Klauseln in Nutzungsbedingungen.
Quelle: deutschlandfunk.de
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