Gericht: Fernverkehrsbeschluss der Netzagentur ist rechtswidrig
TL;DR
KI-generiert
Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Beschluss der Bundesnetzagentur für rechtswidrig erklärt, der die Deutsche Bahn verpflichtet hätte, 25 bis 40 Prozent ihrer Kapazitäten auf lukrativen Fernverkehrsstrecken für Wettbewerber freizugeben. Das Gericht begründete dies mit fehlender rechtlicher Grundlage und mangelnder Eignung zur Investitionsförderung.
Quelle: tagesschau.de
Zum selben Ereignis
- Mogelpackung bei der Bahn: Wie der Digitalvertrieb den Wettbewerb blockiert
- Wettbewerb im Fernverkehr - Gerichtsentscheid: Bahn muss doch nicht mehr Platz für Konkurrenten schaffen
- Klage gegen Italo-Einstieg: Deutsche Bahn muss doch nicht Platz machen
- Gericht: Fernverkehrsbeschluss der Netzagentur ist rechtswidrig
Diskussion
Anmelden, um mitzudiskutieren.
Noch keine Kommentare. Mach den Anfang!