Versandapotheke der Drogeriemarktkette dm vor Gericht
TL;DR
KI-generiert
Die Wettbewerbszentrale hat die Versandapotheke der Drogeriemarktkette dm wegen unzulässiger Vermischung von Drogerie- und Apothekenangeboten verklagt. Das Landgericht Karlsruhe prüft, ob die Trennung der Angebote auf der Webseite ausreichend ist und ob dm Kunden unzulässig an seine Partnerapotheke dm-med weiterleitet. Ein Urteil wird am 9. Dezember erwartet.
Quelle: tagesschau.de
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