Extraktor: Bundeskartellamt sieht keinen Lock-in-Effekt bei SAP-Software

Von withut-me 30.07.2026 um 12:19 Uhr Unternehmen & Märkte Gesetze & Rechte IT & Internet
TL;DR KI-generiert Das Bundeskartellamt wird kein Verfahren gegen SAP einleiten, da es derzeit keine ausreichenden Hinweise auf kartellrechtsrelevante Behinderungspraktiken bei der Datenextraktion aus SAP-Systemen gibt. Die Wettbewerbsbehörde sieht aktuell keine Bestätigung für einen Lock-in-Effekt, der Konkurrenten behindern würde.

Quelle: golem.de

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