Extraktor: Bundeskartellamt sieht keinen Lock-in-Effekt bei SAP-Software
TL;DR
KI-generiert
Das Bundeskartellamt wird kein Verfahren gegen SAP einleiten, da es derzeit keine ausreichenden Hinweise auf kartellrechtsrelevante Behinderungspraktiken bei der Datenextraktion aus SAP-Systemen gibt. Die Wettbewerbsbehörde sieht aktuell keine Bestätigung für einen Lock-in-Effekt, der Konkurrenten behindern würde.
Quelle: golem.de
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