Bundeskartellamt hält die 50+1-Regel für zulässig
TL;DR
KI-generiert
Das Bundeskartellamt sieht keine kartellrechtlichen Bedenken gegen die 50+1-Regel im deutschen Fußball. Die Behörde fordert jedoch eine konsequente Anwendung und Mitbestimmung der Fans, um die Regel rechtssicher zu gestalten. Ausnahmen für VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen bleiben bestehen.
Quelle: tagesschau.de
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