Strafrechtsverschärfung: Hetze kann Mandat kosten
TL;DR
KI-generiert
Die Bundesregierung plant eine Gesetzesänderung, die Personen, die wegen Volksverhetzung zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt werden, das passive Wahlrecht und die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, entziehen soll. Diese Regelung, die bis zu fünf Jahre gelten kann, zielt darauf ab, das Vertrauen in öffentliche Ämter zu stärken, stößt jedoch auf Kritik von Juristenverbänden.
Quelle: taz.de
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