OVG NRW: Futternapf mit Sonderfunktionen ist kein getarntes Abhörgerät

Von withut-me 18.09.2026 um 14:06 Uhr Verbraucherschutz Gesetze & Rechte IT & Internet
TL;DR KI-generiert Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat entschieden, dass ein "Smart Pet Feeder" mit Kamera und Mikrofon keine verbotene Telekommunikationsanlage darstellt. Das Gericht begründete, dass das Gerät nicht als gewöhnlicher Futternapf getarnt sei, sondern erkennbar auf die Überwachung von Tieren ausgelegt ist.

Quelle: lto.de

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