OVG NRW: Futternapf mit Sonderfunktionen ist kein getarntes Abhörgerät
TL;DR
KI-generiert
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat entschieden, dass ein "Smart Pet Feeder" mit Kamera und Mikrofon keine verbotene Telekommunikationsanlage darstellt. Das Gericht begründete, dass das Gerät nicht als gewöhnlicher Futternapf getarnt sei, sondern erkennbar auf die Überwachung von Tieren ausgelegt ist.
Quelle: lto.de
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