BGH zu Drogen-Kurierfahrten: Oft ein bisschen Koks ist noch keine "nicht geringe Menge"
TL;DR
KI-generiert
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die bloße Auslieferung kleiner Kokainportionen über Monate hinweg nicht automatisch den Besitz einer "nicht geringen Menge" begründet. Entscheidend für den Besitz ist die Menge, die ein Fahrer bei einer einzelnen Fahrt tatsächlich bei sich hatte.
Quelle: lto.de
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