Urteil - Bundesarbeitsgericht bekräftigt Gleichbehandlung von Mindestlohnempfängern bei Sonderzahlungen

Von with∅ut-me 30.09.2026 um 17:06 Uhr Arbeit & Beruf Gesetze & Rechte
TL;DR KI-generiert Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber Mindestlohnempfänger bei Sonderzahlungen gleich behandeln müssen. Eine Servicekraft aus Sachsen erhielt eine Inflationsausgleichsprämie nicht im gleichen Umfang wie Vollzeitbeschäftigte, was das Gericht als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz wertete.

Quelle: deutschlandfunk.de

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