Urteil - Bundesarbeitsgericht bekräftigt Gleichbehandlung von Mindestlohnempfängern bei Sonderzahlungen
TL;DR
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Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber Mindestlohnempfänger bei Sonderzahlungen gleich behandeln müssen. Eine Servicekraft aus Sachsen erhielt eine Inflationsausgleichsprämie nicht im gleichen Umfang wie Vollzeitbeschäftigte, was das Gericht als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz wertete.
Quelle: deutschlandfunk.de
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