IP-Protokollierung genügt nicht: Gericht fordert E-Mail-Nachweis bei Werbemails

Von withut-me 24.08.2026 um 10:07 Uhr Verbraucherschutz Gesetze & Rechte IT & Internet
TL;DR KI-generiert Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass IP-Adressen und Zeitstempel allein nicht ausreichen, um eine Einwilligung für Werbe-E-Mails nachzuweisen. Werbeversender müssen lückenlos belegen, dass eine Einwilligung von der betroffenen Person erteilt wurde, andernfalls drohen Konsequenzen.

Quelle: heise.de

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