VG Neustadt an der Weinstraße: Weinbergsrundfahrten sind kein Brauchtum

Von withut-me 07.09.2026 um 15:06 Uhr Handel & Konsum Gesetze & Rechte Reise & Tourismus
TL;DR KI-generiert Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat entschieden, dass bezahlte Weinbergsrundfahrten kein Brauchtum darstellen. Die Fahrten unterliegen dem Personenbeförderungsgesetz und erfordern eine Genehmigung, da sie als touristisches Geschäft eingestuft werden.

Quelle: lto.de

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