VG Neustadt an der Weinstraße: Weinbergsrundfahrten sind kein Brauchtum
TL;DR
KI-generiert
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat entschieden, dass bezahlte Weinbergsrundfahrten kein Brauchtum darstellen. Die Fahrten unterliegen dem Personenbeförderungsgesetz und erfordern eine Genehmigung, da sie als touristisches Geschäft eingestuft werden.
Quelle: lto.de
Diskussion
Anmelden, um mitzudiskutieren.
Noch keine Kommentare. Mach den Anfang!