Kammergericht gibt CORRECTIV Recht: Dritter Erfolg gegen Ulrich Vosgerau
TL;DR
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Das Kammergericht hat die Berichterstattung von CORRECTIV über eine Äußerung von Ulrich Vosgerau für zulässig erklärt. Damit hat CORRECTIV zum dritten Mal in dieser Angelegenheit gerichtlich Recht bekommen.
Quelle: correctiv.org
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